Kosten, Studienbeihilfe und Förderungen (2023)

Table of Contents
Kosten des Studiums 1 Ausnahme: Studierende aus Drittstaaten Weitere Kostenpunkte Erleichterungen für Bewerber*innen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft Allgemeine Stipendien und finanzielle Unterstützung NÖ Hochschulatlas Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen NÖ Top Stipendien Förderungen des Landes NÖ Familienbeihilfe Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung Leistungsstipendium der FH St. Pölten Zusätzliches Leistungsstipendium für internationale Regelstudierende mit erhöhtem Studienbeitrag (Drittstaatenangehörige) Förderstipendien StudiengängeMedientechnik, Digital Design, Digital Media Production und Interactive Technologies NÖ Bonus – Semesterticket ÖH –Sozialfonds Städte und Gemeinden Studienabschluss-Stipendium (SAS) Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen Das Komme-Was-Wolle Darlehen für Aus- und Weiterbildung Antrag auf Erlass/Rückerstattung Berufsbegleitendes Studium Bildungskarenz Freistellung gegen Entfall der Bezüge Bildungsteilzeit Weiterbildung Steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten als Werbungskosten NÖ Bildungsförderung NEU Bildungsteilzeit Bildungskarenz Stipendienstellen anderer Bundesländer Auslandsstudium Master- und Doktoratsstudien Erhalt einer Studienbeihilfe AK Niederösterreich Förderung von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten NÖ Sozialstipendien Johann-Böhm-Fonds netidee.at talent.awards Österreichischer Integrationsfonds-Forschungspreis ÖAW Stipendien FH-Zulassungsprüfungen, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung sowie Nostrifikationen NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Berufsreifeprüfung Bildungsbonus Spezial - Berufsreifeprüfung Vorbereitungskurse für FH/Kolleg/Aufbaulehrgang Nostrifikation, Anerkennung, Gleichhaltung Förderungen der Gewerkschaft Für Drittstaatenangehörige: Kaution für Prüfung der Dokumente Betrifft Bewerbungen von Personen außerhalb des EU- bzw. EWR-Raumes FAQs Videos
Breadcrumbs
  1. Bewerbungsinfo
  2. Kosten, Studienbeihilfe und Förderungen

Kosten des Studiums

Folgende Kosten fallen bei Bachelor- und Masterstudien an der Fachhochschule St. Pölten an:

  • Studienbeitrag: EUR 363,36 pro Semester1
  • ÖH-Beitrag: EUR 21,20 pro Semester
  • Bachelor: EUR 120,- (Kopierbeitrag), EUR 30,- (Gebühr Campus Card)
  • Master: EUR 80,- (Kopierbeitrag), EUR 20,- (Gebühr Campus Card)

1 Ausnahme: Studierende aus Drittstaaten

VonStudierenden aus Drittstaaten, die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz(NAG), BGBl. I Nr.100/2005verfügenund die keine Staatsangehörige der EWR Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein sowie der Schweiz oder Angehörige einer Personengruppe gemäß § 1 Personengruppenverordnung 2014 – PersGV 2014, BGBl. II Nr. 340/2013 sind, dürfen kostendeckende Beiträge eingehoben werden. Entsprechend dieser Ermächtigung wird von Drittstaaten einStudienbeitrag von EUR 1.500,00 + ÖH-Beitrageingehoben. Ausnahme: Studierenden aus der Ukraine wird der Studienbeitrag ab dem Sommersemester 2022 erlassen.

Für Studierende, die über einen anderen Aufenthaltstitel (z. B. „Daueraufenthalt – EU“, „Familienangehörige*r“, „Rot-Weiß-Rot-Karte“, Rot-Weiß-Rot-Karte plus“, etc. ) verfügen, beträgt der Studienbeitrag pro Semester EUR 363,36. Der Aufenthaltstitel muss nachgewiesen werden, indem dieser in der Online-Bewerbung hochgeladen wird.

Bitte beachten Sie außerdem: Von Studierenden aus Drittstaaten heben wir eine Kaution von EUR 200,– ein. Für nähere Infos dazu scrollen Sie bitte nach unten.

Abhängig vom Studiengang ist mit Kosten für

  • erforderliche persönliche Lehrmittel (z. B. Fachliteratur)
  • ergänzende Lehrveranstaltungen (z. B. Exkursionen, Studienreisen, Freifächer)
  • Konferenz- und Tagungsbesuchen

zu rechnen.

Die Kosten derWeiterbildungs-Angebote finden Sie beim jeweiligen Hochschullehrgang.

Weitere Kostenpunkte

  • Wohnmöglichkeit in St. Pöltenab EUR 250,– pro Monat
  • Essen und Trinken: ca. EUR 250,– pro Monat
  • Optional bietet die FH St. Pölten auch noch ein Sportprogramm an
    • Mitgliedschaft FH Sportverein EUR 15,– pro Semester
    • Pro Sportart zwischen EUR 15,– und EUR 50,– pro Semester

Erleichterungen für Bewerber*innen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft

Für das Sommersemester 2023 bzw. Wintersemester 2023/24 ergeben sich folgende Erleichterungen für Bewerber*innen mit Staatsbürgerschaft sowie Zugangsvoraussetzungen aus der Ukraine:

  • Erlass der Kaution in Höhe von EUR 200,– für die Überprüfung der Unterlagen
  • Fehlender Deutschnachweis B2 – bei vorhandenen Deutschkenntnissen können diese auch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens geprüft werden
  • Der Nachweis über einen aufrechten Aufenthaltstitel in Österreich muss bis zu Beginn des Studiums vorliegen.
  • Liegt ein in Österreich ausgestellter gültiger Aufenthaltstitel „Vertriebene“ vor, gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen anstatt der Fristen für Angehörige aus Drittstaaten.

Allgemeine Stipendien und finanzielle Unterstützung

NÖ Hochschulatlas

Stipendien und Fördermöglichkeiten für Studierende. Auszug aus "Studieren in Niederösterreich. Der Hochschulatlas NÖ2019".

Download NÖ Hochschulatlas

Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium

Die Studienbeihilfebehörde bietet Infos, Beratung und Service zu Stipendien, Beihilfen, Studieren mit Kind, Studieren im Ausland, etc.

(Video) Studium finanzieren | Kosten & Förderungen

www.stipendium.at

AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen

Informationen und Beratung zu Förderungen für Studierende, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Studienberechtigungs-, Berufsreifeprüfungen etc.

Mehr Infos

NÖ Top Stipendien

Studierenden an Fachhochschulen oder Universitäten stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung.

Mehr Infos

Förderungen des Landes NÖ

Stipendien und Beihilfen in Niederösterreich für Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfungen, Studierende, etc.

Mehr Infos

Familienbeihilfe

Beihilfe für Studierendebis zur Vollendung des 24. Lebensjahres.

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Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund

Mit seinen Stipendien unterstützt der Österreichische Integrationsfonds Organisationen und Talente mit Migrationshintergrund in verschiedenen Bereichen.

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Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung

Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50 Prozent verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.

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Leistungsstipendium der FH St. Pölten

Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden von den Studiengängen ausgeschrieben. Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen Studiengangssekretariat.

    • Ausschreibung Leistungsstipendien 2021/22 (PDF)
    • Weitere Informationen:bmbwf.gv.at

Zusätzliches Leistungsstipendium für internationale Regelstudierende mit erhöhtem Studienbeitrag (Drittstaatenangehörige)

Tuition Fee Waiver für die Studiengänge Creative Computing, Cyber Security and Resilience und Digital Innovation and Research

  • In den Studiengängen Creative Computing, Cyber Security and Resilience und Digital Innovation and Research erfolgt jährlich eine Rückerstattung des erhöhten Studienbeitrags an die besten Studierenden eines Semesters.
  • Die volle Differenz erhalten Studierende mit dem besten Notendurchschnitt im Semester. Studierenden mit dem zweit- bzw. drittbesten Notendurchschnitt wird die halbe Differenz rückerstattet. Bei Vorliegen von mehreren gleichen Notendurchschnitten erfolgt eine entsprechende Aufteilung.
  • Einreichfrist: 01.10.–30.11. einmal jährlich für Winter- und Sommersemester, die Rückerstattung erfolgt pro Semester
  • Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat:
    • Bachelor Creative Computing: Anna Lettner-Seisl, E: anna.lettner-seisl@fhstp.ac.at
    • Master Cyber Security and Resilience sowie Master Digital Innovation and Research: Barbara Friedl, barbara.friedl@fhstp.ac.at

Förderstipendien StudiengängeMedientechnik, Digital Design, Digital Media Production und Interactive Technologies

An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik, Digital Design, Digital Media Production und Interactive Technologies werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und Digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstellung von Equipment.

Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat:

      • Brigitte Hagenauer, MA Departmentassistentin
      • E-Mail: brigitte.hagenauer@fhstp.ac.at

NÖ Bonus – Semesterticket

Zuschuss zu den Fahrtkosten von max. EUR 100,– pro Semester

Mehr Infos

ÖH –Sozialfonds

Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten.

Mehr Infos

(Video) 4 Möglichkeiten dein STUDIUM zu FINANZIEREN - Studieren in Österreich

Städte und Gemeinden

Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien.

Weitere Informationen: Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat

Studienabschluss-Stipendium (SAS)

Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die berufstätig waren und die ihr Studienziel fast erreicht haben, in Anspruch nehmen.

Mehr Infos

Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen

grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen.

Mehr Infos

Das Komme-Was-Wolle Darlehen für Aus- und Weiterbildung

Das s Bauspardarlehen für Aus- und Weiterbildung verschafft finanziellen Spielraum.

Mehr Infos

Antrag auf Erlass/Rückerstattung

Ein Antrag auf Erlass/Rückerstattung von Studienbeiträgen und Teilnahmebeträgen ist unter bestimmten Umständen möglich. Dazu zählen unter anderem:

  • ein festgestellter Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent (im Falle eines ordentlichen Studiums),
  • länger andauernde (schwere) Erkrankung, die ein weiteres Studium nicht möglich macht,
  • Schwangerschaft,
  • Privatkonkurs,
  • sonstige unvorhersehbare gleichartige Gründe wie z. B. Pflegebedarf von nahen Angehörigen.

Der Antrag kann zusammen mit entsprechenden Nachweisen beim CSC gestellt werden.

Antrag auf Erlass/Rückerstattung von Studienbeiträgen und Teilnahmebeträgen (Download PDF)

Berufsbegleitendes Studium

Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ist ein Angebot für Arbeitnehmer*innen, sich zum Zweck einer Aus- oder Weiterbildung für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne dass das Dienstverhältnis aufgelöst werden muss.

Mehr Infos

Freistellung gegen Entfall der Bezüge

Für Arbeitnehmer*innen in privatrechtlichen Dienstverhältnissen.

Mehr Infos: Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit ermöglicht Arbeitnehmer*innen, Ihre Dienstzeit zum Zweck der Aus- und Weiterbildung zu reduzieren.

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Weiterbildung

Steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten als Werbungskosten

Ausbildungskosten können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Fort- oder Ausbildung im verwandten Beruf gemacht wird oder eine umfassende Umschulung darstellt.

(Video) Studienbeihilfe | JETZT beantragen!

Auch Arbeitslosengeldbezieher*innen können Aus- und Fortbildungskosten bzw. Umschulungskosten steuerlich absetzen.

Absetzbar sind folgende Kosten:

  • Eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
  • Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige PC-Nutzung, etc.)
  • Fahrtkosten
  • Allenfalls Taggelder (für die ersten fünf Tage, falls der Kurst nicht am Wohnort bzw. Arbeitsort stattfindet)
  • Nächtigungskosten

Die Kosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in welchem diese bezahlt wurden. Es kann jedoch nur die Differenz der Aus- bzw. Fortbildungs- oder Umschulungskosten beantragt werden, welche sich der Höhe der Beiträge abzüglich aller Förderungen ergibt.

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NÖ Bildungsförderung NEU

Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft; Arbeitnehmer*innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen; Arbeitnehmer*innen, die Weiterbildungsgeld beziehen; Wiedereinsteiger*innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben und öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
  • Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niederösterreich
  • Berufsspezifische Weiterbildung bei einem zertifizierten oder anerkannten Bildungsträger
  • Mindestens 75 % Anwesenheit bei der Weiterbildung oder ein positiver Abschluss
  • Monatliches Bruttoeinkommen darf die Höchstgrenze nicht übersteigen
  • Es werden nur persönlich entstandene Kosten abzüglich Dienstgeber oder sonstiger Zuschüsse gefördert.
  • Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.500,– Förderung in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. 30 % werden nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung überwiesen und 70 % nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. des positiven Abschlusses.

Mehr Infos

Bildungsteilzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin beschäftigt
  • Einverständnis des Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
  • Herabsetzung der Arbeitszeit von mindestens 25% und maximal 50%
  • Dienstverhältnis muss trotz der Herabsetzung der Arbeitszeit mindestens zehn Wochenstunden betragen
  • Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zehn Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein

Die Bildungsteilzeit kann über einem Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von 24 Monaten in Anspruch genommen werden, wobei es freisteht, wie die 24 Monate aufgeteilt werden. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt EUR 0,82 pro jede Stunde, welche von der Arbeitnehmer*in reduziert wird. Das Bildungsteilzeitgeld wird vom AMS ausbezahlt.

Mehr Infos

Bildungskarenz

Voraussetzungen:

  • Mindestens sechs Monate bei der selben Arbeitgeber*in beschäftigt
  • Einverständnis des Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
  • Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zwanzig Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein

Die Bildungskarenz kann über einem Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von mindestens zwei bis längstens 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer*innen können diese 12 Monate Bildungskarenz auf einmal oder in Teilen vereinbaren, wobei die Dauer eines Teiles mindestens 2 Monate betragen muss. Die oben genannte vierjährige Rahmenfrist beginnt mit dem Antritt der Bildungskarenz bzw. des ersten Teiles der Bildungskarenz zu laufen.

Mehr Infos

Stipendienstellen anderer Bundesländer

Informieren Sie sich bei den Stipendienstellen in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Mehr Infos

Auslandsstudium

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Master- und Doktoratsstudien

Erhalt einer Studienbeihilfe

Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiterführenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum Teil etwas anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). Hier finden Sie die wesentlichen Sonderregelungen für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst.

AK Niederösterreich Förderung von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten

Studierende an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen können um eine Förderung ihrer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit bei der AK Niederösterreich ansuchen.

NÖ Sozialstipendien

Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, die eine soziale Bedürftigkeit aufweisen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung.

Infos zu den NÖ Sozialstipendien

(Video) Studienbeihilfe, Lehrlingsbeihilfe & Co - So bekommst du Unterstützung | Survive Life

Johann-Böhm-Fonds

Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die Arbeitnehmer*innen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,– dotiert sind.

netidee.at

netidee ist Österreichs größte Internetförderaktion, die von der Internet Privatstiftung Austria (IPA) finanziert wird. Die Stiftung setzt sich für Transparenz, Freiheit und gesellschaftlichen Mehrwert im Internet ein und fördert Open Source bzw. Open Access/Creative Commons Vorhaben. Jährlich werden bis zu EUR 10.000,– an Studierende österreichischer Studienrichtungen für ihre Abschlussarbeiten zum Thema Internet vergeben (für Diplomarbeiten & Masterarbeiten EUR 5.000,–).

talent.awards

talent.awards bietet Studierenden, Absolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Gründer*innen eine umfassende Auswahl an nationalen und internationalen Einreichmöglichkeiten zu Wettbewerben und Ausschreibungen.

Österreichischer Integrationsfonds-Forschungspreis

Mit der Vergabe des ÖIF Forschungspreises für abgeschlossene Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich der Integration von Migrant*innen und Flüchtlingen zeichnet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) gezielt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Kernthema aus.

ÖAW Stipendien

Diverse Förderungen für Dissertant*innen und junge Wissenschaftler*innen.

FH-Zulassungsprüfungen, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung sowie Nostrifikationen

NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Berufsreifeprüfung

Folgende Personengruppen werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert: vollversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft und öffentlich Bedienstete sowie Wiedereinsteiger*innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher*innen, Personen nach der Elternkarenz).

Mehr Infos

Bildungsbonus Spezial - Berufsreifeprüfung

Gefördert wird die Absolvierung von Teilmodulen der Berufsreifeprüfung.

Mehr Infos

Vorbereitungskurse für FH/Kolleg/Aufbaulehrgang

Gefördert wird der Besuch eines Vorbereitungskurses (mindestens 10 Übungseinheiten) für die Fachhochschule, ein Kolleg oder einen Aufbaulehrgang. Für Mitglieder der AK Niederösterreich.

Mehr Infos

Nostrifikation, Anerkennung, Gleichhaltung

Gefördert werden Kosten, die für die Ausstellung eines Bescheides bzw. Gutachtens für Nostrifikationen, Nostrifizierungen, Anerkennungen und Gleichhaltungen (z.B. Verwaltungsgebühren etc.) angefallen sind. Für Mitglieder der AK Niederösterreich.

Mehr Infos

Förderungen der Gewerkschaft

Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungseinrichtung die Fortbildung absolviert wird.

Mehr Infos

Für Drittstaatenangehörige: Kaution für Prüfung der Dokumente

Betrifft Bewerbungen von Personen außerhalb des EU- bzw. EWR-Raumes

Bitte beachten Sie: Wir heben eine Kaution in Höhe von EUR 200,– ein von jenen Studienwerber*innen,

  • welche sowohl die Staatsbürgerschaft eines Drittstaates vorweisen
  • als auch die geforderten Zugangsvoraussetzungen in einem Drittstaat erworben haben.

Ablauf: Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung per E-Mail bzw. Message über die Onlinebewerbung. Erst nach vollständigem Eingang der Kaution werden Ihre Bewerbungsunterlagen durch uns geprüft.

Wichtig: Schicken Sie Ihre Onlinebewerbung rechtzeitig ab, um bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (30.04.) alle notwendigen Schritte abschließen zu können (inkl. Überweisung der Kaution). Wir empfehlen: mind. 2 Wochen vor Fristende.

(Video) Bildungskarenz, Förderungen & Co

Sehen Sie dazu auch unsere AGB betreffend Kaution (Download PDF)

FAQs

Wie hoch ist die Studienbeihilfe in Österreich? ›

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Berechnung der Höhe der Studienbeihilfenach Selbsterhalt (§ 32 StudFG)Variante a: unter 27
= Jahresbetrag der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt€ 10.692,-
minus zumutbare Unterhaltsleistung€ 2.799,60
= jährliche Studienbeihilfe (inkl. Zuschlag)€ 7.892,40
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Welche Beihilfen gibt es in Österreich für Studenten? ›

Inhalt
  • Studienbeihilfe.
  • SelbsterhalterInnen-Stipendium.
  • Studienabschluss-Stipendium (SAS)
  • Auslandsbeihilfe & Mobilitätsstipendium.
  • Uni-Stipendien für berufstätige Studierende.
  • ÖH-Sozialfonds.

Wie viel darf ich neben der Studienbeihilfe verdienen? ›

Die Einkommensgrenze beträgt generell 15.000 Euro jährlich. Wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird, erhöht sich die Jahresgrenze um mindestens 3.000 Euro.

Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein um Studienbeihilfe zu bekommen? ›

Die Zuverdienstgrenze liegt grundsätzlich bei € 15.000,- im Kalenderjahr. Wird nicht während des ganzen Kalenderjahres Studienbeihilfe bezogen, verringert sich die Zuverdienstgrenze entsprechend (Aliquotierung).

Wie viel kostet ein Studium in Österreich? ›

An österreichischen Universitäten werden keine Studiengebühren verlangt. Dies gilt allerdings nur, sofern du aus der EU oder der Schweiz stammst und die Regelstudienzeit einhältst. Überschreitest du diese um zwei Semester, fallen für dich die Gebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester an.

Welche Studienbeihilfen gibt es? ›

Sofern du alle Voraussetzungen erfüllst, hast du für ein Semester Anspruch auf Studienbeihilfe, wenn du höchstens zwei Prüfungsfächer absolvierst. Bei drei oder mehr Prüfungsfächern hast du für maximal zwei Semester Anspruch auf Studienbeihilfe.

Welche Zuschüsse stehen mir als Student zu? ›

Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben. Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG -Geförderten werden außerdem um 20,75 Prozent angehoben. Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.

Was gibt es für Förderungen? ›

  • Arbeitnehmerveranlagung.
  • Bankgeschäfte.
  • Familienbeihilfe Allgemein.
  • Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
  • Kinderbetreuungsgeld.
  • Online-Services zu Steuern und Finanzen.
  • Pendlerpauschale und Kilometergeld.
  • Privatkonkurs.

Was steht einem Studenten finanziell zu? ›

Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle einen einheitlichen Unterhaltsbedarf von 930,- Euro monatlich. Dieser Unterhaltsbedarf ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Wann muss ich die Studienbeihilfe zurückzahlen? ›

Spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für das dritte Semester (zweite Ausbildungsjahr) müssen Studienerfolgsnachweise vorgelegt werden. Ansonsten ist die erhaltene Studienbeihilfe zurückzuzahlen (siehe Rückzahlung).

Wie viel darf ein Student verdienen 2022? ›

Du kannst brutto 5.422 Euro im Jahr bzw. 452 Euro im Monat verdienen, ohne dass es Dir angerechnet wird. Alles was drüber liegt, wird Dir vom BAföG abgezogen. Rund um das Thema Bafög und Nebenverdienst gibt es hier genaue Informationen.

Wann muss ich die Familienbeihilfe zurückzahlen? ›

Rückzahlung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe muss zurückbezahlt werden, wenn die Voraussetzungen während des Bezugs nicht mehr gegeben sind (Überschreitung der Altersgrenze, keine aufrechte Zulassung zum Studium, keine Mindeststudienaktiviät, etc.).

Was ist ein günstiger Studienerfolg? ›

Günstig ist dein Studienerfolg dann, wenn du ein bestimmtes Ausmaß an positiv absolvierten Studienleistungen vorweisen kannst, du die Anspruchsdauer nicht überschreitest, der erste Studienabschnitt des aktuellen Studiums oder eines Vorstudiums spätestens innerhalb der zweifachen vorgesehenen Studienzeit zuzüglich eines ...

Ist Studienbeihilfe das gleiche wie Familienbeihilfe? ›

Neben der Wohnbeihilfe und der Studienbeihilfe, ist die Familienbeihilfe auch eine wichtige, finanzielle Erleichterung. Grundsätzlich haben deine Eltern bis zur Vollendung deines 24. Lebensjahres Anspruch auf Familienbeihilfe. Allerdings wird die Familienbeihilfe nur für die gesetzliche Mindeststudienzeit gewährt.

Wer zahlt die Studienbeihilfe aus? ›

Zuständige Stelle. Die Studienbeihilfenbehörde ist für Anträge auf Studienbeihilfe und Vorstellungen gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde, Studienzuschüsse und Beihilfen für Auslandsstudien (→ Studienbeihilfenbehörde) zuständig.

Wie viel Geld braucht man als Student im Monat? ›

Monatlich sollten Eltern für Leben und Studium mit rund 596 bis 1.250 Euro rechnen. Unverheiratete Studenten mit eigenem Haushalt brauchen im Monat durchschnittlich 918 Euro, also insgesamt rund 55.000 Euro bei zehn Semestern. Die Wohnkosten fallen sehr unterschiedlich aus.

Welche Kosten fallen während des Studiums an? ›

Monatlich sollte man für Leben und Studium, je nach Region und Lebensstil, mit rund 700 bis 1.600 Euro rechnen. Ein Studium von insgesamt zehn Semestern addiert sich nach Angaben des Deutschen Studentenwerks auf eine Summe zwischen 36.000 Euro bis 75.000 Euro.

Was ist das Schwerste Studium Österreich? ›

Ganz vorne bei den schwierigsten Studiengängen steht das Fach Physik. Die Durchfall- und Abbrecherquote ist in diesem Fach sehr hoch. Und das hat auch gute Gründe: Der Lernstoff des Physikstudiums ist sehr anspruchsvoll. Um hier mitzukommen, ist analytisches und abstraktes Denken gefordert.

Wie viel Geld bekommen Studenten in Österreich? ›

Laut der letzten Studierenden-Sozialerhebung von 2019 verfügen Studierende in Österreich über ein durchschnittliches Monatsbudget von 1.216 Euro. Das klingt im ersten Moment zwar nach viel Geld, allerdings musst du davon den ÖH-Beitrag, Lehrmaterial und deine Lebenshaltungskosten bezahlen.

Was kriegen Studenten? ›

Studenten haben jeden Monat durchschnittlich 918 Euro zur Verfügung. Das sind 76 Euro mehr als bei der vorherigen Erhebung im Jahre 2012. Für den Anstieg sind vor allem zwei Gründe auszumachen: Zum einen erhalten Studenten mehr Geld von ihren Eltern und zum anderen ist der eigene Verdienst aus dem Nebenjob höher.

Wie bekommen Studenten die 300 €? ›

Wer neben dem Studium arbeitet ( z. B. Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommt 300 Euro Energiepreispauschale.

Wer bekommt die 200 Euro Studenten? ›

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Das sind derzeit etwa 2,95 Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende.

Wie bekommen Studenten 200 €? ›

Studierende und Fachschüler bekommen einmalig 200 Euro als Energiepauschale. Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat beschlossen. Beantragen könnten die Unterstützung diejenigen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung seien.

Welche Förderungen gibt es ab 2022? ›

BAFA-Förderung: Einzelmaßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung – ab 15.8.2022
Art der HeizungsanlageHöhe der FörderungHöhe der Förderung mit Heizungs-Tausch-Bonus
EE-Hybrid mit Biomasseheizung*20 %30 %
Solarthermie25 %25 % (kein Tauschbonus)
Wärmepumpe*25 %35 %
Innovative Heizungstechnik25 %35 %
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Welche Förderungen kommen 2022? ›

Aktuelle Fördersätze:
Einzelmaßnahmen ZuschussHeizungstausch-Bonus (Gas oder Öl)
Wasser-Wasser-Wärmepumpe25 %10 %
Luft-Wasser-Wärmepumpe25 %10 %
Solarthermie25 %10%**
Brennstoffzellenheizung***25 %10 %
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Was wird 2022 alles gefördert? ›

Konditionenübersicht: Alle wichtigen KfW-Förderprogramme

Energieeffiziente Immobilie bauen oder kaufen. Energieeffizienten Neubau selbst beziehen. Haus oder Wohnung energetisch sanieren. Haus oder Wohnung modernisieren.

Wann müssen Eltern BAföG zahlen? ›

Das Wichtigste in Kürze: Eltern sind verpflichtet, während der ersten Ausbildung Unterhalt zu zahlen – auch bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen. Für die Studienfinanzierung müssen Eltern aber nicht ihren letzten Cent geben. Beim Unterhalt für die Ausbildung wird ein Selbstbehalt berücksichtigt.

Was tun wenn Eltern Studium nicht finanzieren? ›

Können die Eltern das Studium nicht finanzieren, kann unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch genommen werden.

Wie viel geben Studenten für Miete aus? ›

In der Regel braucht ein Studierender in Deutschland folgende Beträge (alle Zahlen Sozialerhebung des Studentenwerks 2016): 323 EUR: Miete (mit Nebenkosten). Die Miete, die den größten Posten im studentischen Haushalt ausmacht, fällt mit 323 Euro ins Gewicht.

Kann man zwei Stipendien Gleichzeitig haben? ›

Du hast dich bei mehreren Begabtenförderungswerken um ein Stipendium beworben? Das ist grundsätzlich kein Problem, denn entscheiden musst du dich erst, wenn du mehrere Zusagen bekommst. Nach Absprache mit beiden Förderwerken ist eventuell auch eine Stipendienkombination möglich (siehe oben).

Kann man Studienbeihilfe und Familienbeihilfe bekommen? ›

Wenn du studierst, besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe für die gesetzliche Mindeststudiendauer*. Für ein Studium mit sogenannter Abschnittsgliederung kann zusätzlich ein Toleranzsemester gewährt werden. Für ein Studium ohne Abschnittsgliederung kannst du ein Toleranzjahr beanspruchen.

Wie viel darf man als Student in Österreich verdienen? ›

Das Einkommen der Studierenden bleibt bis zu jenem Kalenderjahr außer Betracht, in dem sie 19 Jahre alt werden. Erzielen Studierende ab dem Kalenderjahr, in dem sie 20 Jahre alt werden, eigene Einkünfte, darf das zu versteuernde Gesamteinkommen den Betrag von 15.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Wie oft wird die Studienbeihilfe ausbezahlt? ›

Für positiv beschiedene Anträge wird die Beihilfe rückwirkend ab September oder März an die Studentin bzw. den Studenten überwiesen. Die Studienbeihilfe wird dabei 12-mal jährlich ausgezahlt. Somit erhalten StudentInnen auch während der Ferien ihr Geld von der Stipendienstelle.

Wie kriegt man Studienbeihilfe? ›

Voraussetzungen
  1. Soziale Bedürftigkeit. ...
  2. Günstiger Studienerfolg. ...
  3. Beginn des Studiums vor dem 33. ...
  4. Kein abgeschlossenes Studium bzw. ...
  5. Höchstens zwei Studienwechsel nach maximal zwei Semestern einer Studienrichtung.
  6. Einhaltung der im Studienförderungsgesetz (StudFG) vorgesehenen Studienzeiten.

Videos

1. Alles eine Frage der Förderung
(Wirtschaftskammer Wien)
2. Geld fürs Studieren - Tipps, Selbsterhalterstipendium, Studienbeihilfe, ...
(VitaminB)
3. ÖH-Wahl 2013 - RFS-Forderungen - Schierhuber
(Österreich zuerst)
4. KfW-Studienkredit: Alle Infos über Auszahlung und Rückzahlung | KfW
(KfW Bankengruppe)
5. Studienbeihilfentutorial Formular SB 1
(Österreichische Hochschüler_innenschaft)
6. BAföG: Was ist das? Und wer bekommt wieviel? BAföG Antrag & Rückzahlung erklärt! | Finanzfluss
(Finanzfluss)
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Author: Neely Ledner

Last Updated: 12/08/2022

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Name: Neely Ledner

Birthday: 1998-06-09

Address: 443 Barrows Terrace, New Jodyberg, CO 57462-5329

Phone: +2433516856029

Job: Central Legal Facilitator

Hobby: Backpacking, Jogging, Magic, Driving, Macrame, Embroidery, Foraging

Introduction: My name is Neely Ledner, I am a bright, determined, beautiful, adventurous, adventurous, spotless, calm person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.